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qualifiziertes Personal, gezielte Beratung, optimale Lösungen

Jobs Experts ist Ihr kompetenter Partner in allen Bereichen der Personaldienstleistung.

Durch innovative und maßgeschneiderte Personallösungen steigern wir einerseits die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden und andererseits erhöhen wir die Beschäftigungschancen von arbeitsuchenden Menschen. Zur flächendeckenden Nutzung unserer Dienstleistungen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner an fünf Standorten in ganz Österreich zur Verfügung. Verlässlichkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Fairness und vor allem der persönliche Kontakt zu Kandidaten und Kunden stehen bei uns im Vordergrund.

Seriosität
 

Jobs Experts steht für Seriosität. Das heißt, wir stehen zu unserem Wort. In wirtschaftlichen, rechtlichen und allen sonstigen Belangen. Ein Grund mehr, dass sich unsere Partner auf uns verlassen können.

Soziale Sicherheit
 

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor in jedem Unternehmen sind motivierte und zuverlässige Mitarbeiter. Pünktliche und angemessene Entlohnung, sowie Zuschläge und Prämien sind für uns genauso wichtig wie ein ehrlicher Umgang miteinander.Unsere Mitarbeiter vertrauen auf eine berufliche Basis und die Sicherheit, die sie sich wünschen, unabhängig von saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen.

Engagement und Qualität
 

Qualität wird bei uns großgeschrieben. Wir stellen uns unserer Verantwortung und profitieren gemeinsam mit Ihnen, indem wir die bestmögliche Dienstleistung für Sie erbringen. Mit einer überzeugenden Leistung wollen wir Sie für uns gewinnen - effektiv, langfristig, flexibel und fair.


Starke Partner für große Taten

Die Arbeitswelt wird auch in den kommenden Jahren vielfältiger und herausfordernder. Es gilt, Unternehmen dabei zu unterstützen, erfolgreich, flexibel und wettbewerbsfähig zu werden bzw. zu bleiben. Um eine kontinuierliche Entwicklung bei gleichbleibender Qualität gewährleisten zu können, ist Jobs Experts für die Zukunft gerüstet: Als Teil einer Unternehmensgruppe - die in Österreich zu den Top 5 der Personaldienstleistungsbranche zählt -  nutzt Jobs Experts die Bündelung der Kompetenzen der einzelnen Partner und entwickelt Dienstleistungen im Personalbereich gemeinsam weiter.

Jedes Unternehmen fokussiert sich auf seine Kernkompetenz bzw. seinen Schwerpunkt, gestützt von einer durchdachten Organisationsstruktur. Die Diversifikation von Dienstleistungen, die die Unternehmensgruppe auszeichnet, bildet dabei die Basis für kontinuierliches Wachstum.
 
Als Teil dieser Unternehmensgruppe und Lösungsanbieter im Personalbereich, stellen wir die perfekte Ergänzung des Dienstleistungsportfolios zur Abdeckung des österreichischen Marktes in folgenden Gebieten dar.


Fakten zur Zeitarbeit

In der Alltagssprache wird gelegentlich der Ausdruck „Leiharbeit“ oder „Leasing“ verwendet. Das ist grundsätzlich falsch. Leihe und Leasing sind Worte, die in der österreichischen Rechtssprache für Sachgüter reserviert sind. Wir arbeiten hingegen mit Menschen, die einen sehr wichtigen Teil des Arbeitsmarktes abdecken.

Für Arbeiter, die überlassen werden, gilt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.

Für Angestellte, die überlassen werden, gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung.

Der Kollektivvertrag regelt überlassungsunabhängig den Mindestlohn, der für Arbeiter mit 1.700 Euro brutto beginnt. Wenn im Kollektivvertrag für den Beschäftigerbetrieb höhere Mindestlöhne vorgesehen sind, so gelten diese.

Weiters besteht in bestimmten Branchen ein Anspruch auf einen Referenzzuschlag (Hochlohnbranchen). Zusätzlich gelten die Betriebsvereinbarungen des Beschäftigerbetriebes betreffend Arbeitszeit und Urlaub und die überlassenen Arbeitskräfte haben Anspruch auf Teilnahme an den betrieblichen Wohlfahrteinrichtungen und -maßnahmen des Beschäftigerbetriebes. Damit wird die Gleichbehandlung der überlassenen Arbeitskräfte am Arbeitsplatz gewährleistet. Es gelten daher equal pay und equal treatment.

In Österreich erhalten alle Zeitarbeitnehmer zumindest das gleiche kollektivvertragliche Mindestentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf Entlohnung gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrags der Arbeitskräfteüberlasser. Sofern der Kollektivvertrag des Beschäftigers ein höheres Entgelt vorsieht, so ist dieser nach dem Günstigkeitsprinzip anzuwenden. Bei Überlassungen in bestimmte Branchen haben Zeitarbeitnehmer zusätzlich zum kollektivvertraglichen Entgelt Anspruch auf Referenzzuschläge, wodurch sie gegenüber den vergleichbaren Stammmitarbeitern häufig sogar besser entlohnt werden. Hinsichtlich sonstiger Rechte, z. B. im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, dem Urlaubsanspruch, der Inanspruchnahme von Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen sowie den Gleichbehandlungsvorschriften, sieht das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz unmissverständlich die Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer mit den Stammmitarbeitern vor.

Zeitarbeit unterliegt zur Gänze dem österreichischen Arbeitsrecht mit all seinen Leistungen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • ein unbefristeter Dienstvertrag mit vollem Sozialversicherungsschutz,
  • 13. und 14. Gehalt,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • gesetzlicher Kündigungsschutz u. v. m.

Es bestehen zudem die gleichen arbeitnehmerschutzrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den Stammarbeitskräften des Beschäftigers. Dazu zählt auch die Fürsorgepflicht.

Als einzige Branche verpflichten sich die Arbeitskräfteüberlasser zur Zahlung von Beiträgen in den Sozial- und Weiterbildungsfonds – den SWF. Aus diesem Fonds werden Fortbildungen, wie etwa Lehrabschlussprüfungen, fehlende Module zum Lehrabschluss, Kranführerschein, Staplerschein, Excel-Kurse oder auch Sprachkurse sowie eine zusätzliche Arbeitslosenunterstützung finanziert.

Seit 2013 gibt es speziell für Zeitarbeitnehmer die gesetzlich geschaffene Möglichkeit, an Hunderten von Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Zeitarbeit ermöglicht einen raschen Einstieg bzw. eine rasche Rückkehr ins Berufsleben dank Stellenangeboten, die auf dem sonstigen Arbeitsmarkt oft nicht verfügbar sind.

Zeitarbeit eröffnet die Chance, verschiedene Unternehmen kennenzulernen. Ein Arbeitgeber – viele Möglichkeiten.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag garantiert soziale Sicherheit mit allen vorgeschriebenen Arbeitgeberleistungen. Die Mindestgehälter und Branchenzuschläge sind in den jeweiligen Kollektivverträgen definiert.

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